Vertrauensschaden-Versicherung

Schutz vor Vermögensverlust durch Mitarbeiter oder Dritte

Selbst in einem vertrauensvollen Team kann es passieren: Ein Mitarbeiter greift in die Kasse, manipuliert Buchungen oder unterschlägt sensible Daten. Auch Betrug durch Dritte, etwa über gefälschte Rechnungen oder Phishing, kann hohe finanzielle Schäden verursachen. Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen genau vor solchen Risiken.

Warum eine Vertrauensschadenversicherung wichtig ist

Die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften ist in Deutschland streng geregelt.
Bei Pflichtverletzungen haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen – selbst wenn kein Vorsatz vorliegt.
Das kann beispielsweise passieren, wenn eine Fehlinvestition getätigt, eine Frist versäumt oder eine gesetzliche Meldepflicht verletzt wurde.

Was ist versichert?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Für wen ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll?

Jetzt individuell beraten lassen!

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Folgen durch Betrug oder Veruntreuung.

Versicherungsmakler in Kempten Buchholz

Über Uns

Versicherungsmakler in Kempten

Seit über 30 Jahren beraten wir Unternehmen im Raum Kempten im Allgäu in allen Fragen rund um betriebliche Absicherung und Risikomanagement. Als Versicherungsmakler prüfen wir, ob eine Vertrauensschadenversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, vergleichen Tarife und begleiten Sie von der Auswahl bis zur Schadensregulierung.

Häufige Fragen zur Vertrauensschadenversicherung

Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?

Die Kosten richten sich nach der Mitarbeiterzahl, dem Umsatz und den gewählten Versicherungssummen. Für kleinere Unternehmen beginnen Tarife häufig ab etwa 300 Euro im Jahr.

Ja, viele moderne Policen schließen auch Social Engineering, Phishing und gefälschte E-Mails mit ein.

Wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder ohne nachweisbare vorsätzliche Handlung entstanden ist, besteht meist kein Anspruch.

Ja, je nach Vertrag können auch freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dienstleister einbezogen werden.

Nach der Schadensmeldung prüft der Versicherer den Vorgang und ersetzt den nachweislich entstandenen finanziellen Verlust.